Physiotherapie setzt eine ärztliche Zuweisung voraus. Diese muss derzeit nur bei der SVS und der KFA chefärztlich bewilligt werden. Nach Abschluss der Therapie können Sie die bezahlte Honorarnote und die ärztliche Zuweisung bei Ihrer Versicherungsanstalt einreichen. Der Kassentarif wird rückerstattet. Bei Vorliegen einer Zusatzversicherung können Sie mit dem Schreiben Ihrer Versicherungsanstalt um die Vergütung des Restbetrages ansuchen.
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